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Deutschland drohen wegen Versäumnissen der Länder hohe Strafen |
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Dienstag, 20 Dezember 2005 |
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Berlin/Brüssel - Der Naturschutzbund NABU hat die Entscheidung der Europäischen Kommission begrüßt, das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen unzureichender Meldung von Schutzgebieten nach der Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) Richtlinie fortzuführen. Die Bundesländer hatten mehrere Fristen zur Nachmeldung von Schutzgebieten verstreichen lassen. Deutschland war in der gleichen Sache bereits im Herbst 2001 vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verurteilt worden. Die FFH-Gebiete sollen in das europaweite Schutzgebietsnetz "NATURA 2000" einfließen.
NABU-Präsident Olaf Tschimpke forderte die Bundesländer auf, ihre mit der FFH-Richtlinie im Jahr 1992 übernommenen Pflichten zum Schutz des europäischen Naturerbes endlich ernst zu nehmen. Ansonsten könne die Blockadehaltung den deutschen Steuerzahler teuer zu stehen kommen. "Bei nochmaliger Verurteilung droht Deutschland nach den Regeln des Maastrichter Vertrages ein Bußgeld von bis zu 790.000 Euro pro Tag - rückwirkend zu zahlen ab dem Tag des ersten Urteils", warnte Tschimpke. Wenn die Länder jetzt nicht innerhalb von zwei Monaten die fehlenden Gebiete nachmelden, könnten im Fall eines Urteils des EuGH im Sommer 2006 nach Berechnungen des NABU somit bis zu 1,4 Milliarden Euro an Strafgeldern anfallen.
In ihrer jetzt der Bundesregierung zugestellten Stellungnahme weist die Europäische Kommission insbesondere auf Meldedefizite der Küstenländer wie Schleswig-Holstein und Niedersachsen hin. Diese weigern sich seit Jahren, die vom Salzwasser beeinflussten Mündungsbereiche (ästuare) der Flüsse Elbe, Weser, Ems und Trave zu melden. Tschimpke: "Wenn die Küstenländer aus wirtschaftlichen überlegungen ihre Flussmündungsgebiete trotz jahrelanger Verhandlungen immer noch nicht melden wollen, missachten sie dauerhaft EU- Recht." Die Länder wären gut beraten, den Steuerzahlern ein milliardenschweres Bußgeld zu ersparen und die eingesparten Gelder besser für Ausgleichzahlungen an Landnutzer wie Land- und Forstwirtschaft in den FFH-Schutzgebieten zu verwenden. |