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Wasserläufer (Gerris lacustris) Drucken E-Mail
Freitag, 20 Februar 2004
Das WildGreen-Portrait zum Wasserläufer...

Weitere Namen:
Gewöhnlicher Wasserläufer


Familie:
Gerridae (Wasserläufer)


Ordnung:
Heteroptera (Wanzen)


Vorkommen:
Mitteleuropa


Lebensraum:
Vor allem stehende Gewässer


Aussehen:
- 8-10 mm langer, schmaler Körper - kurze Vorderbeine - lange Mittel- und Hinterbeine


Nahrung:
Kleine, auf das Wasser gefallene Insekten


Entwicklung:
Im Frühjahr paaren sich die Wasserläufer. Dabei tragen die Weibchen die kleineren Männchen stunden- oder tagelang umher. Die Eiablage erfolgt an Pflanzen direkt unter der Wasseroberfläche. Aus den Eiern schlüpfen die Larven, die sich innerhalb weniger Wochen über mehrere Häutungen zu den adulten Wasserläufern entwickeln. Die überwinterung erfolgt am Land.


Allgemeines:
Die Beine und die Körperunterseite des Wasserläufers sind dicht behaart. Die Haare werden häufig geputzt und dabei mit einem wasserabweisenden Sekret überzogen. Dank der Oberflächenspannung des Wassers und der Unbenetzbarkeit des Körpers kann sich der Wasserläufer auf der Oberfläche des Gewässers fortbewegen. Das mittlere Beinpaar dient dem Gleiten auf der Wasseroberfläche, mit dem hinteren Beinpaar wird gelenkt. Wenn sie gestört werden, flüchten die Wasserläufer oft in flachen Sprüngen.

Die Bewegung eines auf das Wasser gefallenen zappelnden Insekts wird von Vibrationssinnesorganen, die sich an den Beinen befinden, wahrgenommen. Mit den kurzen Vorderbeinen wird die Beute gefangen und festgehalten.

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Newsflash
NABU kritisiert Eckpunkte zur Novellierung des Gentechnikrechts

Berlin -- Der NABU hat die heute von Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer vorgestellten Eckpunkte zur Novellierung des Gentechnikrechts scharf kritisiert. *Die Bestimmungen zur Sicherheit, zur Informationspflicht oder zur Haftungsfrage sind reine Fassade", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Mit diesem Eckpunktepapier bekämen die Erforschung und der Anbau gentechnisch veränderter Organismen eindeutige Priorität gegenüber dem Natur- und Verbraucherschutz. Eine Abstimmung mit anderen Ressorts oder dem Nachhaltigkeitsrat der Bundesregierung sei in dem Papier nicht zu erkennen, so der NABU-Präsident.

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