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Seehofers Gentechnikpläne verraten Landwirte, Lebensmittelhersteller und Verbraucher Drucken E-Mail
Mittwoch, 28 Februar 2007
Berlin: Das heute vom Bundeskabinett verabschiedete Eckpunktepapier von Agrarminister Horst Seehofer zum Gentechnikgesetz ist nach Ansicht des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutsch­land (BUND) die Vorstufe für ein "Gentechnik-Durchmarsch-Gesetz". Leider lasse sich in dem Papier keine der von der SPD erhobenen Forderungen zum Schutz von Umwelt und Verbrau­cher mehr auffinden. Warum die SPD dies akzeptiere sei unklar, schließlich habe sie sich den Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft noch vor kurzem auf die Fahnen geschrieben. So habe sie vorgehabt, für unmittelbare und mittelbare Schäden durch gentechnische Verunreinigun­gen von Ernten die Verursacher haften zu lassen. Die SPD müsse jetzt erklären, warum sie keine einzige ihrer Forderungen durchgesetzt habe.

Seehofer erteile Forschungseinrichtungen und Firmen, die Gentech-Pflanzen experimentell erproben sowie Bauern, die diese kommerziell anbauen wollen einen Freibrief für großflächige gentechnische Verunreinigungen. Landwirte und Verbraucher, die auch künftig gentechnikfrei wirtschaften und sich ernähren wollten, würde mit den Eckpunkten schwer geschadet. Seehofer und das gesamte Bundeskabinett unterstützen leider eine Minderheit, die der Agro-Gen­tech­nik zum Durchbruch verhelfen wolle und ignorierten den Wunsch der Mehrheit, die Gentechnik nicht auf Feldern und Tellern wünsche.

Wenn der Plan realisiert werde, für gentechnisch verunreinigte Ernten erst oberhalb von 0,9 Prozent eine Entschädigung zu ermöglichen, würde die Grundkontamination der Nahrungskette zur Regel und der Großteil der Haftungsfälle in Zukunft nicht mehr entschädigt. Verunreinigte Ernte würde außerdem unverkäuf­lich und die Bauern blieben auf dem Schaden sitzen. Zu den Verlierern gehörten dann auch Lebensmit­tel­han­del und -industrie. Profitieren würden Gentech-Landwirte und -Firmen, die ihr Saatgut leich­ter verkaufen könnten. Eine Entschädigung bei ungewollten Folgen von gentechnischer Forschung und experimentiellen Freisetzungen beschränke sich lediglich auf unmittelbare Nachbarn und dann auch nur auf die Ernten und nicht auf Produkte, die daraus gewonnen würden.

Heike Moldenhauer, Gentechnikexpertin des BUND: "Jede Kontamination eines Feldes mit gentechnischen Bestandteilen ist ein Nachteil für die betroffenen Landwirte und muss deshalb entschädigt werden. Als Grenzwert oberhalb dem entschädigt werden muss, sollte nach dem Vorbild des Gentechnikgesetzes der Steiermark 0,1 Prozent gelten. Wenn dies nicht geschieht, verliert der Verbraucher seine Wahlfreiheit und mittelfristig wird ihm jede Entscheidung für garantiert gentechnikfreie Lebensmittel genommen."

Der BUND fordert, dass Forschungseinrichtungen und Gentech-Firmen Freisetzungsversuche so durchführen, dass Verunreinigungen von Nachbarfeldern nicht möglich sind. Sollte es trotz aller Vorsichtmaßnahmen zu Kontaminationen kommen, müssten die Firmen und Forschungseinrich­tungen alle Schäden in der Produktionskette selbst übernehmen und dürften das Risiko nicht auf die Steuerzahler bzw. Lebensmittel­handel und -industrie abwälzen. Um das Risiko zu minimieren, müssten zudem die vorgesehenen Sicherheitsabstände vergrößert werden. Außerdem sei das öffentliche Standortregister von Gentech-Feldern in seiner jetzigen Form zu erhalten. Geheimniskrämerei beim Einsatz der Gentechnik führe lediglich zu mehr Bürokratie und Verunsicherung.

(Pressemitteilung, BUND, 28.02.2007)

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Newsflash
NABU kritisiert Eckpunkte zur Novellierung des Gentechnikrechts

Berlin -- Der NABU hat die heute von Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer vorgestellten Eckpunkte zur Novellierung des Gentechnikrechts scharf kritisiert. *Die Bestimmungen zur Sicherheit, zur Informationspflicht oder zur Haftungsfrage sind reine Fassade", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Mit diesem Eckpunktepapier bekämen die Erforschung und der Anbau gentechnisch veränderter Organismen eindeutige Priorität gegenüber dem Natur- und Verbraucherschutz. Eine Abstimmung mit anderen Ressorts oder dem Nachhaltigkeitsrat der Bundesregierung sei in dem Papier nicht zu erkennen, so der NABU-Präsident.

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